Informationen über unsere Firma


Unsere Firma wurde am 01.10.1977 in Weilheim gegründet. Seit 1984 sind wir autorisierter Brother-Vertriebspartner. Wir liefern aber auch Geräte von anderen Herstellern, wie z.B. HP, Canon, OKI und KYOCERA. Wichtig ist uns eine vertrauensvolle und angenehme Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Nur dann macht die Arbeit auch wirklich Spaß!

Verwendete Firmennamen und Produktbezeichnungen sind geschützte Warenzeichen der jeweiligen Firmen und Hersteller.

Nachfolgend führen wir unser Lieferprogramm auf:

Computer, Notebooks, Drucker, Kopiergeräte, Faxgeräte, Multifunktionsgeräte, Schreibmaschinen, Rechenmaschinen, Diktiergeräte und andere Bürogeräte

Außerdem liefern wir noch Zubehör und Verbrauchsmaterial wie z.B. Farbbänder, Korrekturbänder, Toner, Trommeln, Tintenpatronen, Kabel, Datenträger usw. Für alle von uns gelieferten Maschinen übernehmen wir auch die technische Betreuung. Soweit es uns möglich ist, reparieren und reinigen wir aber auch nicht von uns gelieferte Maschinen und Geräte.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden

Gewährleistung

Die Gewährleistung beträgt bei neuer und bei gebrauchter Ware ein Jahr ab Lieferdatum. Falls der Hersteller eine längere Garantie gewährt, so kann sie danach noch in Anspruch genommen werden. Hat die Ware bei Gefahrübergang einen Mangel, kann der Käufer gemäß § 439 BGB Nacherfüllung verlangen. Für Fehler, die durch unsachgemäßen Gebrauch, natürlichen Verschleiß, Blitzschlag, Überspannung und sonstige äußere Einflüsse entstanden sind, gilt die Garantie bzw. Gewährleistung nicht. Ebenso nicht für Fehler, die durch Nichteinhaltung der Wartungsvorschriften (speziell bei Kopiergeräten) entstanden sind. Für Verbrauchsmaterial mit begrenzter Lebensdauer und Kapazität gilt die Gewährleistung nur bis zum Erreichen der gegebenen Möglichkeiten.

Zahlungsbedingungen

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Rechnungen über Dienstleistungen sind sofort nach Erhalt ohne Skontoabzug fällig. Rechnungen über Handelswaren sind spätestens nach 30 Tagen rein netto fällig. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen (Geldeingang) kann 2 % Skonto abgezogen werden. Gegenüber neuen Kunden gilt Barzahlung bei Lieferung als vereinbart.

Preise, Auslieferung

Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, sind alle Preise Abholpreise. Falls eine Auslieferung gewünscht wird, berechnen wir die Fahrtkosten entsprechend unserer jeweils gültigen Preisliste für Dienstleistungen.

Programme, Treiber

Für die einwandfreie Funktion von Programmen, Treibern und Betriebssystemen können wir keine Haftung übernehmen. Zuständig ist hier der jeweilige Hersteller.

Einarbeitung

Eine Einarbeitung ist grundsätzlich im Verkaufspreis nicht enthalten; es sei denn, es ist anders vereinbart worden. Sie wird nach Zeitaufwand entsprechend unserer Preisliste für Dienstleistungen berechnet. Sofern die Erklärung der Funktionen und Bedienung eines Gerätes nur kurze Zeit dauert, wird sie kostenlos gemacht.

Computer und am Computer anschließbare Geräte

Aufrüstungen, Änderungen und Reparaturen dürfen während der Gewährleistungszeit nur vom Lieferanten gemacht werden. Falls doch solche Arbeiten von anderer Seite vorgenommen wurden, kann der Lieferant die Beseitigung von Fehlern ablehnen, wenn ein Zusammenhang damit besteht. Bei Fehlern, die schwer zu lokalisieren sind, kann auch die Rückgängigmachung von Aufrüstungen und Änderungen verlangt werden. Wenn als sicher anzusehen ist, dass auftretende Fehler durch Programme, Treiber oder das Betriebssystem verursacht werden, so ist deren Beseitigung nicht im Rahmen der Gewährleistung möglich. Solange die Fehlerursache unklar ist, führt der Lieferant auf Wunsch des Kunden zunächst alle notwendigen Arbeiten kostenlos aus. Stellt sich jedoch heraus, dass es sich um keinen Gewährleistungsfall gehandelt hat, werden alle Arbeiten berechnet.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen und Gerichtsstand ist Weilheim.

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